Palettenregale


Die Superlative für Ihr Lager

  • Die Holme lassen sich ohne Werkzeug im Raster von 50 mm in der Höhe verstellen.
  • Durch kaltverformte Kastenprofile mit angeschweißten Agraffen wird eine hohe Längs- und Verwindungssteifigkeit erreicht.
  • Fachwerk-Verstrebungen in den Ständerrahmen sorgen für eine hohe Standfestigkeit.
  • Die Standard-Rahmen garantieren eine langfristige Planungssicherheit.
  • Schnelle und unkomplizierte Montage durch einfaches Einhängen der Holme.
  • Das Systemzubehör ermöglicht die optimale Lagerung von Flachpaletten, Gitterboxen oder anderen Ladehilfsmitteln.


Sicherheits- und Planungshinweise

  • Palettenregale müssen grundsätzlich gegen Verschieben gesichert werden. Dazu müssen geeignete Bodenanker verwendet werden, die im Lieferumfang enthalten sind.
  • Zum Schutz der Regale und zur Sicherheit im Betrieb empfehlen wir den Einsatz von Rammschutzecken und Rammschutzwänden gemäß DUGV Regel 108-007. Diese finden Sie in unserem umfangreichen Zubehörprogramm.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise in unserem Lagerlexikon.    ZUM LAGERLEXIKON


Technische Bestimmungen zum Aufbau eines Palettenregals

  • Außenständer müssen bei Gängen und Verkehrswegen mindestens 500 mm höher als die oberste Lagerebene sein, um Gänge gegen herabfallendes Lagergut zu sichern.
  • Durchfahrten und Überbauten müssen mit einer geschlossenen Ebene (z. B. Gitterroste, Drahtgitterauflagen, Spanplatten) versehen sein.
  • Die lichte Durchgangshöhe muss mindestens 2100 mm betragen.
  • Ist der Abstand zwischen den Paletten im Doppelregal kleiner als 100 mm, sind Durchschubsicherungen vorzusehen.
  • Bei Außenständern und Durchfahrten müssen Rammschutzecken gemäß DGUV Regel 108-007 montiert werden.
  • Bei frei im Raum stehenden Einzelregalen und bei an Verkehrsflächen angrenzenden sind rückseitig Gitterrückwände gegen Herabfallen des Lagergutes vorzusehen.
  • Die Betongüte muss mindestens C 20/25 nach DIN EN 206-1 (DIN 1045-2) und die Betonstärke mindestens 200 mm sein.
  • An jeder Regalanlage sind Traglastschilder anzubringen.
  • Alle Lastangaben gelten nur für gleichmäßig verteilte Last.
  • Ab 7500 mm Oberkante Lagergut ist die jeweilige Landesbauverordnung der einzelnen Bundesländer vom Betreiber zu beachten, genauso wie alle übrigen baurechtlichen Regelungen.
  • Alle Lastangaben gelten nur für Innenaufstellung. Erdbebenlasten sowie Wind- und Schneelasten sind nicht berücksichtigt und müssen separat angefragt werden.