Palettenregale
Die Superlative für Ihr Lager
- Die Holme lassen sich ohne Werkzeug im Raster von 50 mm in der Höhe verstellen.
- Durch kaltverformte Kastenprofile mit angeschweißten Agraffen wird eine hohe Längs- und Verwindungssteifigkeit erreicht.
- Fachwerk-Verstrebungen in den Ständerrahmen sorgen für eine hohe Standfestigkeit.
- Die Standard-Rahmen garantieren eine langfristige Planungssicherheit.
- Schnelle und unkomplizierte Montage durch einfaches Einhängen der Holme.
- Das Systemzubehör ermöglicht die optimale Lagerung von Flachpaletten, Gitterboxen oder anderen Ladehilfsmitteln.
Sicherheits- und Planungshinweise
- Palettenregale müssen grundsätzlich gegen Verschieben gesichert werden. Dazu müssen geeignete Bodenanker verwendet werden, die im Lieferumfang enthalten sind.
- Zum Schutz der Regale und zur Sicherheit im Betrieb empfehlen wir den Einsatz von Rammschutzecken und Rammschutzwänden gemäß DUGV Regel 108-007. Diese finden Sie in unserem umfangreichen Zubehörprogramm.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise in unserem Lagerlexikon. ZUM LAGERLEXIKON
Technische Bestimmungen zum Aufbau eines Palettenregals
- Außenständer müssen bei Gängen und Verkehrswegen mindestens 500 mm höher als die oberste Lagerebene sein, um Gänge gegen herabfallendes Lagergut zu sichern.
- Durchfahrten und Überbauten müssen mit einer geschlossenen Ebene (z. B. Gitterroste, Drahtgitterauflagen, Spanplatten) versehen sein.
- Die lichte Durchgangshöhe muss mindestens 2100 mm betragen.
- Ist der Abstand zwischen den Paletten im Doppelregal kleiner als 100 mm, sind Durchschubsicherungen vorzusehen.
- Bei Außenständern und Durchfahrten müssen Rammschutzecken gemäß DGUV Regel 108-007 montiert werden.
- Bei frei im Raum stehenden Einzelregalen und bei an Verkehrsflächen angrenzenden sind rückseitig Gitterrückwände gegen Herabfallen des Lagergutes vorzusehen.
- Die Betongüte muss mindestens C 20/25 nach DIN EN 206-1 (DIN 1045-2) und die Betonstärke mindestens 200 mm sein.
- An jeder Regalanlage sind Traglastschilder anzubringen.
- Alle Lastangaben gelten nur für gleichmäßig verteilte Last.
- Ab 7500 mm Oberkante Lagergut ist die jeweilige Landesbauverordnung der einzelnen Bundesländer vom Betreiber zu beachten, genauso wie alle übrigen baurechtlichen Regelungen.
- Alle Lastangaben gelten nur für Innenaufstellung. Erdbebenlasten sowie Wind- und Schneelasten sind nicht berücksichtigt und müssen separat angefragt werden.